Die flüchtige Swetlana Tichanowskaja wurde in Russland auf die Fahndungsliste gesetzt.
Auf der Website des Amtes heißt es, dass die Grundlage für die Suche ein Artikel des Strafgesetzbuches ist.
In Belarus wird Tichanowskaja gemäß Artikel 361 des örtlichen Strafgesetzbuchs (über Handlungsaufforderungen, «die der nationalen Sicherheit schaden sollen») angeklagt.
Wenn sie für schuldig befunden wird, beträgt die Strafe bis zu 5 Jahre Gefängnis.