Der sogenannte Sturm auf den Reichstag, als mehrere hundert Menschen sich teils mit erlaubter Reichs- und Reichskriegsflagge auf der Treppe des Reichstags versammelten, löste breite Empörung aus und löste eine Verbotsdebatte aus. In Bremen wurde das Verbot umgesetzt und am Freitag vom Verwaltungsgericht gekippt. Geklagt hat die NPD, die weiterhin die Reichs(-kriegs)flagge auf ihren öffentlichen Veranstaltungen zeigen wollte.
News Front berichtete mehrfach über Debatte und Verbote bezüglich der politisch ungeliebten Reichsflage (schwarz-weiß-rot), was gegen Ende September dann vom Bremer Innensenator erlassen wurde. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bezeichnete die Flaggen als «Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung», die aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten. Die NPD fühlte als Partei in ihren Rechten verletzt und klagte gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich.
Die damalige Flagge Norddeutschen Bundes, strittiger Gegenstand des Gerichtsverfahrens, die 1871 dann die des neu gegründeten deutschen Kaiserreiches wurde, aus den kombinierten Farben der Hansestädte und Preußens. Die Hansestadt Bremen trägt rot und weiß noch heute in seinem im Volksmund „Speckflagge“ genannten Hoheitszeichen. Das Zeigen dieser Flagge ist keine Straftat im Sinne des Strafrechtes und ist als Ausdruck einer politischen Meinungsäußerung grundgesetztlich geschützt.
„Insbesondere, da es derzeit an einem ausdrücklich geregelten Verbot des öffentlichen Zeigens von Reichs(kriegs)flaggen fehlt und der Erlass vom 14.9.2020 lediglich eine verwaltungsinterne Handlungsanweisung an die Ordnungsbehörden darstellt, kann dem Motto keine in den Raum gestellte Drohung beigemessen werden, sich – zukünftig – rechtsstaatsfeindlich zu betätigen.“
Die Reichsflagge, die seit dem 29. August von der äußerlichen Bildfläche verschwinden soll, wollte die NPD auf ihren Parteikundgebungen und Veranstaltungen weiter zeigen. So auch am Wochende, wo man unter dem Motto „Kein Verbot stoppt Schwarz-Weiß-Rot“ gegen die Senatsentscheidung protestieren wollen. Dieser wollte sowohl Reichs- als auch Reichkriegsflagge im öffentlichen Raum untersagen, „wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall“ bestehe. Das Zeigen der Reichsflagge ist laut dem Verbotserlass, News Front berichtete ausführlich, «eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung».
Das Gericht sah das nun anders, denn im Rahmen einer Versammlung seien deshalb meinungsbezogene Eingriffe von vornherein unzulässig. Außerdem seien die von der Stadt befürchteten „Einschüchterungseffekte“ durch die Farben des Kaiserreiches nicht feststellbar. Auch das Motto der geplanten NPD-Kundgebung, „Kein Verbot stoppt Schwarz-Weiß-Rot“ sei juristisch nicht zu beanstanden, so das Bremer Gericht. Fraglich ist, ob durch diese Entscheidung nun die Verbotsdebatte vom Tisch ist.
Es gibt kein gesetzliches Verbot für das Zeigen von Reichs(kriegs-)flaggen, wie es beispielsweise mit der Hakenkreuz- oder Hisbollah-Flagge der Fall ist. Generell können Plakate, Flaggen und andere Gegenstände dann durch die Polizei vom Versammlungsort entfernt werden, wenn eine Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn eine nicht mehr überschaubare Menschenmenge sich durch eine erlaubte Flagge oder nicht verbotenes Symbol derart provoziert fühlt, dass die Polizei nicht mehr für Recht und Ordnung garantieren kann.
Nun könnten Geschichtsvergessene und linke Abgeordnete im Bundestag ein solches Verbot in Angriff nehmen und die Reichsflagge durch eine Änderung des Strafgesetzbuches kriminaliseren. Sollte eine solche Entscheidung mehrheitlich tatsächlich herbeigeführt werden, so bliebe immer noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Da etablierte Politiker von Grundrechten, Demokratie und Gerichtigkeit so viel verstehen wie der Frosch vom Fliegen, könnte da eine Klatsche noch durchaus denkbar sein.
Der angebliche Sturm auf den Reichstag, ein kurzer Moment auf den zahlreichen Demonstrationen gegen das Corona-Eindämmungsregime, die ebenfalls nur dank der Gerichtsbarkeit stattfinden konnten, löste bei zahlreichen Politikern, Prominenten und sonstigen linken Gutmenschen heftige Schnappatmung aus. Polizisten, die auf Journalisten einschlugen und mit Knüppeln und Tränengas gegen die Demonstranten vorgingen, wurden am daraufolgenden Werktag vom Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier (SPD) persönlich im Schloss Bellvue empfangen.