Bereits Ende September wurde bekannt, dass der rechtsextreme Politaktivist und Buchautor Horst Mahler aus dem Strafvollzug entlassen wird. Der ehemalige Rechtsanwalt verbüßte eine zehnjährige Haftstrafe, nachdem er unter anderem wegen wiederholter Holocaustleugnung verurteilt wurde.
Nun kommt das ehemalige Mitglied der linksradikalen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion aus dem Gefängnis und muss sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Cottbus bald wieder vor Gericht verantworten. Die Behörde klagte ihn wegen Volksverhetzung an. Mahler dürfte die meiste Zeit seines Lebens im Gefägnis verbracht haben, erst als Mitglied einer linksextremen Terrorzele, wo er an Banküberfällen beteiligt war. Im Gefängnis wandelte er sein Weltbild und trat dann Anfang der 2000er Jahre als Anwalt der nationaldemokratischen NPD in Erscheiung, die er erfolgreich gegen ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigte.
Gegen Ende des ersten Jahrzehnts in diesem Jahrhundert wurde er mehrfach wegen politischen Straftaten verurteilt. Unter anderem wegen Volksverhetzung, Kennzeichnen verfassungswidriger Symbole und schließlich Holocaust-Leugnung durch seine Verteidigung von Ernst Zündel, der sich vor dreizehn Jahren genau wegen diesem Delikt verantworten musste, aber auch wegen öffentlichen Aussagen und Verbreitung von Schriften. Im Jahre 2015 wurde seine Haft thematisiert, nachdem er schwer erkrankte und vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, diese aber wenig später wieder antreten sollte. Daraufhin flüchtete der ehemalige Anwalt nach Ungarn, wo er sich politisches Asyl erhoffte, das aber abgelehnt wurde und Mahler schließlich wieder in der JVA.
Der Wiederholungstäter soll diesmal einen Bewährungshelfer bekommen und diesem stets seinen Wohnort mitteilen müsse. Zudem müsse Mahler künftig sämtliche Texte und sonstige Botschaften eine Woche vor der Veröffentlichung dem brandenburgischen Landeskriminalamt vorlegen. Tue er dies nicht, drohe ihm eine erneute Freiheitsstraf, schreibt das öffentlich-rechtliche RBB.
Horst Mahler war in den 1960er Jahren erfolgreicher Rechtsanwalt und stand dem Kommunismus nahe. Er vertrat später die RAF-Terroristen der ersten Generation, die sogenannte Baader-Meinhof-Bande, der er sich später anschloss und mehrere Jahre Haft verbüßte. Bereits sein politischer Wandel war medial thematisiert worden. Während er sich später wegen Holocaustleugnung und Volksverhetzung selbst als Angeklagter vor Gericht wiederfand, wurde über eine Entkriminalisierung der Leugnung sowie über eine Änderung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch in Juristenkreisen diskutiert.
Wegen seines hohen Alters und seiner schweren Krankheit haben Angehörige, Anhänger und Kritiker des Straftatbestandes gegen die Haft, deren Bedingungungen und deren Länge in den letzten fünf Jahren mehrfach protestiert.