Oberverwaltungsgericht Bautzen: Querdenken-Demo in Leipzig darf stattfinden

In Leipzig sind heute insgesamt 27 Demonstrationen im Gange und nach einem juristischen Tauziehen darf die Anti-Corona-Bewegung Querdenken mit 16.000 Teilnehmern demonstrieren.

Es besteht die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Beschallung zu regulieren. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Leipzig sich mit der Sache auseinandergesetzt. Die Stadt Leipzig verkündete nun die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes OVG) in Bautzen.

„Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute Nacht mit einem Tenorbeschluss auf die Beschwerde des Antragstellers den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 6. November 2020 — 1 L 782/20 — geändert“, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG am Samstagmorgen.

Neben der juristischen Streitikeit sorgte die Entscheidung einer Hotelkette für Aufsehen, nachdem angekündigt wurde, keine Demo-Teilnehmer zu beherbergen. Neben Empörung gab es auch Zustimmung von Unterstützern des Hygiene-Regimes, gegen die sich Querdenken richtet.

Mit Spannungen rechnet auch die Polizei, die Demonstranten und Gegendemostranten auseinanderhalten muss.  Die Leipziger Polizei wird von der Sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt und acht Bundesländer leisten mit ihren Landespolizeieinheiten den Leipziger Kollegen Amtshilfe.