Shell hat gegen die Entscheidung der polnischen Aufsichtskommission für Nord Stream 2 Berufung eingelegt

Royal Dutch Shell hat gegen die Entscheidung und das Bußgeld der polnischen Regulierungsbehörde in Nord Stream 2 Berufung eingelegt.

Im Oktober schloss die polnische Kartellbehörde UOKiK ihre Untersuchung ab und gab bekannt, dass die zwischen der Nord Stream 2 AG, offene Aktiongesellschaft Gazprom und westlichen Finanzinvestoren zur Finanzierung des Nord Stream 2-Projekts geschlossenen Darlehensverträge angeblich eine Konzentration im Sinne des polnischen Kartellrechts darstellten.

Die polnische Antimonopolbehörde verhängte Geldstrafen gegen Gazprom und westliche Finanzinvestoren.
«Gazprom» legte am 4. November Berufung gegen die Entscheidung ein.