Bundestag stimmt über Ermächtigungsgesetz ab: Worum es im geänderten Infektionsschutz geht

Derzeit beraten sich Bundestag und Bundesrat in der Hauptstadt, um im Eilverfahren eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durchzuprügeln. Unter dem Vorwand des Infektionsschutzes will die Bundesregierung sämtliche Menschenrechte außer Kraft setzen.

Zahlreiche Einschränkungen, die Bundes- und Landesregierungen in Vorschriften erlassen haben, wurden von Gerichten gekippt. Der Grund war oftmals, dass die Richter verfassungsrechtliche Bedenken bei solchen Erlassen der Exkeutive hatten. Nun berät die Exektuive und Legislative der Bundes- und Landesregierungen in Deutschland über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, das zahlreiche Einschränkungen von Bürger- und Menschenrechten unter dem Vorwand des Infektionsschutzes zu ermöglichen.

Dazu gehören: Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, das Schließen von Geschäften, das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum. In Deutschland sind den Bürgern bereits seit Monaten sämtliche Rechte verwehrt, die unter dem Vorwand der Covid-19-Pandemie noch weitere Monate gelten sollen.

Danach soll die breite Masse gegen Covid-19 geimpft werden. Die Bundesregierung setzt damit den Willen globaler Eliten durch, die die Welt nach ihren Wünschen neu gestalten will. Kritiker dieser Politik, egal auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden, werden von der Polizei bekämpft. Medien und Politiker diffamieren Kritiker des Hygiene-Regimes als «Nazis», «Verschwörungstheoretiker» und «Rassisten» und feiern alle, die ihrem Bunde ergeben sind. Nichts anderes bedeutet auch der Begriff Faschismus, der in der Gestalt des Antifaschismus nun die Agenda der Globalisten und ihren demokratischen Helfershelfern sekundiert.