Der Vorsitzende der Wahlkommission Berdjansk erklärte, dass die Stimmzettel «nicht den Anforderungen der Wahlgesetzgebung entsprechen». Die Strafverfolgungsbehörden haben ein Strafverfahren eröffnet. Dies wird in den lokalen Medien berichtet.
Der Leiter einer der Wahlkommissionen des Bezirks fand das Gesetz vom 20. November 2020 über die Nichteinhaltung der Anforderungen von Teil 4 Artikel 240 des ukrainischen Wahlgesetzes durch die Stimmzettel.
«Auf diese Tatsache eröffnete die Polizei ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens nach Artikel 158-3 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Fälschung, Verfälschung, Entführung, Beschädigung oder Vernichtung von Wahlunterlagen, Referendumsunterlagen, Entführung, Beschädigung, Verheimlichung, Vernichtung des Stempels einer Wahlkommission, Referendumskommission, Wahlurne, Wählerliste oder Referendumsteilnehmer)», hieß es im Bericht.
Der Artikel sieht Freiheitsstrafen von drei bis sieben Jahren vor, mit Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden.