Polnische Staatsanwaltschaft fordert, die Kommunistische Partei für illegal zu erklären

Der polnische Generalstaatsanwalt legte beim Verfassungsgericht der Republik Berufung ein und erklärte, dass die Ziele und Aktivitäten der im Land bestehenden Kommunistischen Partei Polens nicht mit der Verfassung vereinbar seien.

Das berichtet der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurden die entsprechenden Maßnahmen auf Ersuchen von Einzelpersonen ergriffen.

«In Briefen an die Staatsanwaltschaft wiesen sie darauf hin, dass die Kommunistische Partei Polens in ihrem Programm und ihren Aktivitäten unter anderem die totalitären Methoden und Praktiken des Kommunismus verwendet habe, die mit der polnischen Verfassung unvereinbar sind», wurde berichtet.

Die von der Staatsanwaltschaft durchgeführte Analyse ergab, dass Mitglieder der Kommunistischen Partei Polens angeblich die demokratische Ordnung in Polen untergraben.

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