Generalstaatsanwaltschaft von Belarus hat ein Strafverfahren gegen Mitglieder des Koordinierungsrates der belarussischen Opposition «wegen der Schaffung einer extremistischen Gruppe und ihrer Führung», berichtet TASS.
Die Generalstaatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der während der Untersuchung des Strafverfahrens gegen die Mitglieder des sogenannten Koordinierungsrates durch den Untersuchungsausschuss gemäß Teil 3 von Art. 361* des Strafgesetzbuches erhaltenen Daten hat beschlossen, ein Strafverfahren gegen Tikhanowskaja S. G., Kolesnikowa M. A., Snaka M. A., Latuschko P. P., Kowalkowa O. A., Dylewsky S. A. und andere Personen wegen der Schaffung einer extremistischen Gruppe und ihrer Führung einzuleiten», so die belarussische Generalstaatsanwaltschaft.
* — Verschwörung zur verfassungswidrigen Übernahme der Staatsmacht