Europäische Kommission: Brexit-Deal wird nicht vor Ende der Übergangsfrist ratifiziert werden

Die Europäische Kommission hat Großbritannien vorgeschlagen, das Brexit-Abkommen in einem temporären Regime anzuwenden, da das Dokument nicht vor dem Ende der Übergangszeit — 31. Dezember 2020 — ratifiziert werden kann.

«In Anbetracht dieser außergewöhnlichen Umstände schlägt die Europäische Kommission vor, das Abkommen für einen begrenzten Zeitraum — bis zum 28. Februar 2021 — anzuwenden», so die EK in einer auf ihrer offiziellen Website veröffentlichten Erklärung.

Die Europäische Kommission sagte, sie werde einen Entwurf für eine Verordnung des EU-Rates über die Unterzeichnung und vorübergehende Verwendung des Brexit-Abkommens vorbereiten. Danach müssen die 27 EU-Mitgliedstaaten einstimmig abstimmen und erst dann könnte das Abkommen unterzeichnet werden. All dies muss vor dem 1. Januar nächsten Jahres geschehen.

Nach der Unterzeichnung des Abkommens muss das Europäische Parlament dem Deal mit Großbritannien zustimmen. Mit der Ratifizierung durch die EU wird die Entscheidung des EU-Rates über das Abkommen abgeschlossen. Alle diese Schritte sollten bis zum 28. Februar 2021 durchgeführt werden.

Wie News Front bereits berichtete, sagte der britische Premierminister Boris Johnson, dass sich London und Brüssel auf ein Handelsabkommen geeinigt hätten. EK-Chefin Ursula von der Leyen bestätigte seine Worte.