Die Abgeordneten der Präsidentschaftspartei «Aktion und Solidarität» konnten das Verfahren zur Selbstauflösung des Parlaments nicht einleiten.
Das Verfassungsgericht bezeichnete diese Idee als inakzeptabel. Am 31. Dezember legten die Abgeordneten Mihai Popshoi, Dan Perciun und Virgiliu Pislariuc beim Verfassungsgericht Berufung ein, um die Rechtmäßigkeit der Auflösung des Parlaments zu prüfen.
Dies hätte es ermöglicht, das Verfahren für vorgezogene Parlamentswahlen einzuleiten, aber das Gericht lehnte den Antrag der Abgeordneten ab.