Die Länder der Europäischen Union haben das Recht, Impfstoffe gegen Coronavirus zu kaufen, auch wenn diese Medikamente nicht in der europäischen Impfstrategie enthalten sind.
Die Europäische Kommission traf eine solche Entscheidung und erlaubte Ungarn, den in Russland hergestellten Sputnik V-Impfstoff zu kaufen.
«Wenn ein EU-Mitgliedstaat einen Vertrag mit Impfstoffherstellern abschließen möchte, die keinen Vertrag mit der Europäischen Kommission haben und keinen Teil der EU-Impfstrategie sind, wie Hersteller von Sputnik V-Impfstoffen, hat er das Recht dazu.» sagte der Sprecher der Europäischen Kommission Stefan De Keersmaecker.
In diesem Fall werde der Impfstoff nicht für die Verwendung auf europäischer Ebene zugelassen, könne jedoch in einem bestimmten Land verwendet werden.