Die EU weigert sich, die staatlichen Strukturen von Belarus als terroristische Organisationen anzuerkennen

Die derzeitigen Instrumente der EU erlauben es nicht, die Generaldirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption (GUBOPiK) und die Bereitschaftspolizei von Belarus als terroristische Organisationen anzuerkennen. Dies erklärte heute, 4. Februar, der Leiter der EU-Mission in der Republik Dirk Schübel.

«Was die Anerkennung der von Ihnen genannten Organisationen als terroristische Organisationen betrifft, so ist dies mit den derzeitigen Instrumenten der EU auf EU-Ebene nicht möglich. Als Strukturen, die den Staat repräsentieren, erfüllen sie nicht die Definition einer terroristischen Organisation, um in die so genannte europäische Liste der Terroristen aufgenommen zu werden», sagte er und kommentierte den Vorschlag der flüchtigen Tihanowskaja, GUBOPiK und OMON als terroristische Organisationen anzuerkennen.

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