Die Behörden haben die Eröffnung von Non-Food-Läden, Buchläden, Museen, Galerien, Blumenläden, Gärtnereien, Kosmetikstudios und Fahrschulen erlaubt.
TASS berichtet, dass die Lockerung des Quarantäneregimes in Deutschland in Kraft getreten ist. Ab Montag dürfen die Regionen Non-Food-Läden, Buchläden, Museen, Galerien, Blumenläden, Gartenmärkte, Kosmetikstudios und Fahrschulen eröffnen. Diese Schritte hängen von bestimmten statistischen Kriterien für die Ausbreitung des Coronavirus ab.
«Auch die Beschränkungen für soziale Kontakte werden in einigen Regionen gelockert — bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt, können sich in Wohnungen und Häusern treffen. Bisher konnte nur eine Person zu einem Besuch eingeladen werden. Seit dem 1. März sind Schulen, Kindergärten und Friseursalons im Land geöffnet», heißt es in dem Bericht.
Das entscheidende Kriterium für die Erleichterung ist die Anzahl der Fälle pro 100 Tausend Menschen während der Woche. Es werden zwei Optionen skizziert — weniger als 50 Infektionsfälle und weniger als 100 Fälle. Die erste Option beinhaltet eine relativ freie Besichtigung der Objekte, allerdings mit der Einschränkung in der Anzahl, die zweite — nur nach Vereinbarung. In Berlin zum Beispiel liegt der Coronavirus-Prävalenzindex bei 71 pro 100.000 Menschen. Das bedeutet, dass in der Hauptstadt die zweite Option gilt — wenn jemand in ein Museum gehen möchte, sollte er ein Besuchsfenster buchen. Gleichzeitig liegt der Index in einigen Regionen Thüringens spürbar über hundert; von einer Lockerung des Regimes kann dort noch keine Rede sein.