Europäischer Gerichtshof hebt Entscheidung zur Verlängerung der Sanktionen gegen Janukowytsch auf

Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Entscheidung des EU-Rates zur Verlängerung der Sanktionen gegen Janukowytsch und seinen Sohn aufgehoben.

«Gericht ordentlicher Gerichtsbarkeit hat die Entscheidung des Rates zur Verlängerung der Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten des ehemaligen Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, und seines Sohnes, Alexander Janukowitsch, von 2019 annulliert.

Der EU-Rat konnte die Wahrung der Rechtsschutzrechte des Klägers nicht bestätigen.

Im März verlängerte die Europäische Union die Sanktionen gegen Janukowitsch und sein Gefolge um ein Jahr.

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