NABU weigerte sich, einen Fall gegen Poroschenko zu eröffnen, über den Zelensky Sanktionen verhängen kann

Der NABU wurde von einem anonymen Antragsteller mit der Forderung angesprochen, ein Verfahren gegen Poroschenko zu eröffnen. Er warf dem Politiker vor, dass Poroschenko mit der Unterzeichnung des Gesetzes «Über Sanktionen» im Jahr 2014 über seine verfassungsmäßigen Befugnisse hinausgegangen sei.

Damit gab er sich selbst und den nachfolgenden Präsidenten das Recht, die Entscheidung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates über die Anwendung persönlicher besonderer wirtschaftlicher und anderer restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) gegen natürliche und juristische Personen durchzusetzen. Der Beschwerdeführer forderte, dass der NABU ein Verfahren gegen Poroschenko wegen Machtmissbrauchs oder Amtsmissbrauchs eröffnet.

Der NABU weigerte sich jedoch, einen Fall zu eröffnen, woraufhin der Beschwerdeführer bei einem Gericht eine Klage gegen das Büro einreichte. Daraufhin wies das Oberste Anti-Korruptionsgericht am 9. Juni die Klage gegen die Untätigkeit des NABU ab.