Wenn die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK) umbenannt wird, wird Kiew die Aufmerksamkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf sich ziehen.
Das teilte die Leiterin des Staatsdienstes für ethnische Politik und Gewissensfreiheit Jelena Bogdan mit.
Sie stellte fest, dass die Anerkennung des Gesetzes zur Umbenennung der Ukrainischen Orthodoxen Kirche durch das Verfassungsgericht als legal dem Völkerrecht widerspricht.
«Diese Regelung (zur erzwungenen Umbenennung) ist aus völkerrechtlicher Sicht polemisch», sagte Bogdan. Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass die Kirchenspaltung in der Ukraine nicht nachlässt. Ein weiterer Schlag gegen die UOK wird die Situation nicht verbessern.