Betreiber des Nord Stream 2-Projekts, Nord Stream AG, unterliegt im Rechtsstreit über die Befreiung der Gaspipeline von den Anforderungen der Gasrichtlinie der Europäischen Union.
Das berichtet Bloomberg.
Es geht um Normen, die die Trennung der Tätigkeiten für die Förderung und den Transport von Gas voraussetzen. Dem Dokument zufolge kann das produzierende Unternehmen nicht gleichzeitig Eigentümer der Pipeline sein, durch die sein Gas geliefert wird, berichtet TASS.
Die Nord Stream 2 AG hat bereits erklärt, dass sie die Entscheidung des deutschen Gerichts berücksichtigt hat und auswerten wird. «Über weitere Schritte werden wir zeitnah informieren», teilte das Unternehmen mit.
Im Jahr 2019 hat der Betreiber des Nord Stream 2-Projekts, die Nord Stream 2 AG, ein Schiedsverfahren gegen die Europäische Union wegen der Unvereinbarkeit der Änderungen der EU-Gasrichtlinie mit der Energiecharta eingeleitet.