Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Facebook-Kontoinhaber wegen verleumderischer Kommentare, die andere Benutzer auf der Seite hinterlassen, strafrechtlich verfolgt werden können.
Das berichtet Associated Press.
Davon ausgehend kann theoretisch jeder strafrechtlich verfolgt werden, der eine Seite in einem sozialen Netzwerk unterhält und den darauf erscheinenden Kommentaren nicht folgt. Darüber hinaus wird der Inhaber der Seite auch dann für schuldig befunden, wenn ihm das Auftreten des diffamierenden Kommentars nicht bekannt ist.