Deutsche Regulierungsbehörde gibt Bedingungen für den Start von Nord Stream 2 bekannt

Eine der Bedingungen für den Start von Nord Stream 2 ist die Anbandlung, d. h. die Trennung der Organisationen, die Gas produzieren und transportieren.

«Nord Stream 2 kann erst in Betrieb genommen werden, nachdem es von einem unabhängigen Betreiber zertifiziert wurde. Andernfalls drohen der Nord Stream 2 AG Sanktionen», so die Bundesnetzagentur (BNA) gegenüber RIA Nowosti.

Derzeit prüft BNA einen entsprechenden Antrag des Unternehmens, der zur Einhaltung der Vorschriften des Dritten Energiepakets der EU eingereicht wurde. Darin geht es unter anderem um die Anbandlung — die Trennung von Organisationen, die Gas produzieren und transportieren.

«Werden die Trennungsanforderungen bei der Inbetriebnahme nicht eingehalten, kann die Bundesnetzagentur dies als Ordnungswidrigkeit ahnden», so die Behörde.

Gazprom hat heute, am 10. September, bekannt gegeben, dass Nord Stream 2 vollständig fertiggestellt ist. Nach vorläufigen Schätzungen könnten im Jahr 2021 etwa 5,6 Milliarden Kubikmeter Gas durch die Pipeline geliefert werden. Die Union der Erdöl- und Erdgasproduzenten betrachtete die Fertigstellung von Nord Stream 2 als großen Sieg, während der Kreml feststellte, dass es nicht ganz richtig sei, Moskau als Sieger in der Geschichte des externen Widerstands gegen das Projekt zu betrachten, da dessen Inbetriebnahme nicht nur Russland als Brennstofflieferant, sondern auch den Energieverbrauchern zugute käme.