Bundeswahlleiter bestätigt: Laschets Wahlzettel ist gültig

CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet kann aufatmen: Sein Stimmzettel für die Bundestagswahl ist nicht ungültig.

Dies wurde bereits befürchtet, nachdem Laschet seinen Stimmzettel in die Wahlurne gelegt hatte, und zwar so gefaltet, dass die Kreuze für die Stimmabgabe deutlich sichtbar waren. Damit wurde das in Deutschland geltende Wahlgeheimnis verletzt.

Der Bundeswahlleiter hat den Fall schnell geprüft und dem WDR nun bestätigt, dass Laschets Stimme gültig war: «Der bundesweit bekannte Politiker hat wie erwartet für seine Partei gestimmt. Eine Beeinflussung durch den Wähler ist dabei nicht erkennbar. Die Regeln für die Wahl sind klar. Der Wahlausschuss muss Wähler abweisen, die ihren Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Damit soll die Möglichkeit der Beeinflussung anderer Wähler ausgeschlossen werden. Wenn der Stimmzettel falsch gefaltet ist, muss der Wahlausschuss einen neuen Stimmzettel ausstellen. Wenn der Stimmzettel in der Wahlurne landet, kann er nicht mehr sortiert werden und ist gültig».