Deutsche Energieregulierungsbehörde erfordert einen Nachweis der Konformität von Nord Stream 2 mit den EU-Vorschriften

Sollte Nord Stream 2 die Pipeline ohne Zulassung der Bundesnetzagentur in Betrieb nehmen, wäre dies ein Verstoß gegen deutsches Recht und würde mit einer Geldbuße geahndet.

Das berichtet Reuters.

«Die Bundesnetzagentur hat heute von der Nord Stream 2 AG Informationen und Nachweise angefordert, dass alle regulatorischen Anforderungen im Rahmen des Pipelinebetriebs erfüllt werden», heißt es in einer Stellungnahme der Bundesnetzagentur.