Nord Stream 2 AG legt Berufung gegen NSP2-Urteil ein

Die Nord Stream 2 AG ist unzufrieden mit der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts, Nord Stream 2 nicht von der Gasrichtlinie der Europäischen Union auszunehmen, und hat Berufung eingelegt.

Im Juni 2020 zog das Unternehmen vor das Gericht in Düsseldorf, um eine ähnliche Entscheidung der Bundesnetzagentur anzufechten. Am 25. August 2021 wurde der Antrag des Unternehmens abgelehnt.

Die Richtlinie sieht die Trennung der Funktionen Erzeugung und Transport des Gases vor, wodurch sichergestellt wird, dass alternative Anbieter Zugang zu einem Teil der Kapazität haben. Die deutsche Regulierungsbehörde hat jedoch das Recht, Gazprom zu erlauben, die Leitung vollständig zu füllen, wenn die erste Bedingung erfüllt ist.

Die Nord Stream 2 AG ist der Betreiber von Nord Stream 2 und hat Gazprom als alleinigen Aktionär. Das Projekt wird von den europäischen Projektpartnern wie Royal Dutch Shell, OMV, Engie, Uniper und Wintershall — Nord Stream 2 AG finanziert.

Am 4. Oktober begann der Betreiber Nord Stream 2 AG mit der Befüllung des ersten Strangs der Nord Stream 2-Gaspipeline mit Gas.

Der Strang war bereits vor der Inbetriebnahme einer Integritätskontrolle unterzogen worden, die den Einsatz spezieller Diagnosegeräte (so genannter intelligenter Kolben) sowie externe visuelle und instrumentelle Kontrollen umfasste.