Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat eine Überprüfung des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts über den Vorrang der Verfassung des Landes vor den Gesetzen der Europäischen Union angeordnet.
«Ich habe die Europäische Kommission angewiesen, das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts im Hinblick auf weitere Maßnahmen zu prüfen», zitierte RIA Nowosti den Sprecher der Europäischen Kommission, Eric Mamer, aus von der Leyens Erklärung.
Zuvor hatte der Staatssekretär im französischen Außenministerium, Clément Bon, erklärt, das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das den Vorrang der polnischen Verfassung vor den Gesetzen der Europäischen Union bestätigte, sei «ein Angriff auf die EU».
Am 7. Oktober entschied das Verfassungsgericht der Republik, dass die polnische Verfassung Vorrang vor dem EU-Recht hat.