Polens Verfassungsgericht entschied, dass EU-Gesetze, die es nationalen Gerichten ermöglichen, die Bestimmungen des Grundgesetzes zu umgehen, mit der Verfassung des Landes unvereinbar sind.
Das berichtet EurAsia Daily.
«Nach diesem Gesetz gelten in unserem Land nur die von uns ratifizierten EU-Regeln, und keine davon kann der polnischen Verfassung widersprechen. Wenn jemand eine andere Entscheidung erwartet, erwartet er Gesetzlosigkeit oder will er den polnischen Staat komplett destabilisieren, das heißt, er arbeitet tatsächlich zum Nachteil. Das betrifft Politiker, Journalisten und die Richter selbst», sagte Tomasz Sakiewicz, Chefredakteur der Gazeta Polska.