Die Behörden von Tschukotka haben Massenveranstaltungen mit mehr als 30 Personen verboten.
Das teilte die Regionalregierung mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeit von Kreisen, Sektionen, Vereinen sowie die Durchführung anderer Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von nicht mehr als 30 Personen in sozialen Dienstleistungszentren, Kultureinrichtungen zulässig ist, wenn die Organisatoren der Veranstaltung und alle Teilnehmer geimpft sind oder in den letzten sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren. Bis einschließlich 7. November ist die Arbeit der Gastronomiebetriebe von 23:00 bis 06:00 Uhr Ortszeit ausgesetzt.