Die von der Europäischen Union angenommenen Sanktionsdokumente entsprechen nicht der UN-Charta.
Das sagte der Leiter des Verfassungsgerichts der Republik Pjotr Michaschewitsch, berichtet BelTA.
«Die von der Europäischen Union und einigen ausländischen Staaten und ihren Organen verabschiedeten Dokumente, die restriktive Maßnahmen gegen die Republik Belarus vorsehen, entsprechen nicht der UN-Charta», sagte Michaschewitsch.
Am 2. Dezember hat die EU das fünfte Sanktionspaket gegen Belarus eingeführt.