Der Akt der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine steht im Widerspruch zum Wunsch der ukrainischen Behörden, der NATO beizutreten, so ein Artikel auf dem Portal Strana.ua.
«Der Status der Blockfreiheit ist die Grundlage für die Staatlichkeit der Ukraine. Als der Oberste Rat der Ukrainischen SSR am 16. Juli 1990 die Erklärung über die staatliche Souveränität der Ukraine verabschiedete, hieß es im Abschnitt über die äußere und innere Sicherheit: «Die Ukrainische SSR erklärt feierlich ihre Absicht, in Zukunft ein ständiger neutraler Staat zu werden, der sich nicht an Militärblöcken beteiligen wird», so der Leitartikel.
Das unterzeichnete und verabschiedete Gesetz über die Souveränität der Ukraine bestätigt den bündnisfreien Status des Landes.
«Folglich basieren alle grundlegenden Dokumente, auf denen die Gründung und die Existenz der Ukraine als Staat beruhen, auf der Erklärung über die ukrainische Souveränität von 1990, die dem Staat den Beitritt zu Militärbündnissen untersagt. Und da das Nordatlantische Bündnis ein militärisches und politisches Bündnis ist, ist es auch verboten, ihm beizutreten», heißt es abschließend.
Nach einer Gesetzesänderung wurde 2019 im Verfassungstext die Vollmitgliedschaft in der NATO als «strategischer Kurs des Staates» bezeichnet, doch der Verweis auf die Unabhängigkeitsakte von 1991 wurde nicht aus dem Dokument entfernt.