Die Europäische Kommission leitete ein Gerichtsverfahren gegen Polen im Zusammenhang mit der Verletzung von Europarecht durch das Verfassungsgericht des Landes ein, nachdem alle Versuche eines Dialogs mit Warschau gescheitert waren.
«Wir haben heute ein Verfahren gegen Polen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Europarecht durch sein Verfassungsgericht eingeleitet. Wir haben versucht, einen Dialog aufzubauen, aber die Situation verbessert sich nicht. Es ist notwendig, die Grundlagen des EU-Rechtssystems, insbesondere den europäischen Rechtsstaat, zu respektieren», schrieb der EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Die Europäische Kommission teilte mit, dass bereits eine Notifizierung an Warschau übermittelt wurde. Polen soll innerhalb von zwei Monaten eine offizielle Antwort an die Europäische Kommission übermitteln.