EU-Kommission verhängt Sanktionen gegen Polen

Wegen Verstößen gegen EU-Recht leitet die Europäische Kommission ein Sanktionsverfahren gegen Polen ein. Das Land hat zwei Monate Zeit, um abzuhelfen.

«Der Verfassungsgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 14. Juli 2021 und 7. Oktober 2021 festgestellt, dass die Bestimmungen der EU-Verträge mit der polnischen Verfassung unvereinbar sind … Polen hat zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben mit einer offiziellen Mitteilung zu antworten. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, Vorrangstellung, Effizienz und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie gegen die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verstoßen», heißt es in der Erklärung.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Gericht Polen angewiesen hat, die Bestimmungen, nach denen die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Beschäftigung, Sozialversicherung und Rücktritt von Richtern des Obersten Gerichtshofs entscheiden kann, unverzüglich auszusetzen.