Rumänien: EU-Recht hat keinen Vorrang

Wie im Fall Polens streitet die EU nun auch mit Rumänien über den Vorrang von nationalem oder EU-Recht. Das rumänische Verfassungsgericht ist nicht bereit, Letzteres anzuerkennen. Die EU hofft, dass dies zu einer wirksameren Korruptionsbekämpfung in dem Land führen wird.

Zwischen Rumänien und der EU bahnt sich ein Streit über den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Rechtsvorschriften an. Dies geht aus einer Stellungnahme des rumänischen Verfassungsgerichts hervor. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag, wonach das EU-Recht sogar Vorrang vor der nationalen Verfassung hat. Dem Urteil zufolge können rumänische Gerichte in bestimmten Fällen Entscheidungen des Verfassungsgerichts des Landes ignorieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass die Verurteilten bei der Korruptionsbekämpfung ungestraft bleiben.