In Österreich präsentiert Regierung Gesetzentwurf zur Impfpflicht

Die österreichische Bundesregierung hat am Sonntag ihren Gesetzentwurf für die Impfpflicht in leicht veränderter Fassung präsentiert. Demnach soll die Corona-Impfpflicht nicht wie noch im November angekündigt alle Personen ab 14 Jahren betreffen, sondern nur für Erwachsene ab 18 Jahren gelten.

Karl Nehammer

Das Gesetz werde Anfang Februar in Kraft treten, verkündete Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei der Pressekonferenz. Nach einer Einführungsphase soll es ab Mitte März zu Kontrollen und Strafregelungen kommen. Eine Strafe kann demnach maximal vier Mal pro Jahr verhängt werden.

Eine zweite Geldbuße sei erst zu zahlen, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof bereits die erste Strafe rechtlich festgesetzt hat. Die zu entrichtenden Geldzahlungen reichen von 600 Euro im abgekürzten Verfahren bis zu 3.600 Euro im ordentlichen Verfahren. Die Impfung kann ohne Strafe bis zu zwei Wochen nach einer erfolgten Kontrolle nachgeholt werden.

Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für Genesene gilt die Verpflichtung sechs Monate lang ebenfalls nicht.