Das Gesetz zur Sicherstellung des Funktionierens der ukrainischen Sprache als einzige Staatssprache ist am 16. Januar in Kraft getreten.
Am 16. Januar beginne „die neue Etappe der Implementierung der Normen des Sprachgesetzes, das selbstverständlich eine Erweiterung der Präsenz der Staatssprache im öffentlichen Raum sichern und den Status des Ukrainischen als Staatssprache festigen soll. Es wird mehr Ukrainisch geben“, schrieb der Sprachschutzbeauftragte Taras Kremin auf seiner Facebook-Seite.
Laut den neuen Regeln ist das Abonnieren von überregionalen Druckausgaben in anderen Sprachen unter der Voraussetzung möglich, dass gleichzeitig der Vertrieb von Druckausgaben unter gleichen Benennungen im Ukrainischen erfolgt. Die Gründer bzw. Mitgründer der Printmedien werden verpflichtet, auch ukrainischsprachige Exemplare von Druckerzeugnissen anzubieten und zu vertreiben. Ab 2024 sollen diese Normen auch für die regionalen Medien gelten.