Bundestag stellt fest, dass NSP2 vollständig mit EU- und BRD-Recht übereinstimmt

Die Nord Stream 2-Gaspipeline entspricht in vollem Umfang der Gesetzgebung der Europäischen Union und Deutschlands. Dies teilte Steffen Kotre, Mitglied des Energieausschusses des Bundestages von der Alternative für Deutschland, am Freitag, den 21. Januar, gegenüber Iswestija mit.

«Nord Stream 2 ist zu 100 Prozent konform mit dem EU-Recht und dem deutschen Recht. Die Umsetzung der dritten EU-Gasrichtlinie in deutsches Recht hat zusätzliche rechtliche Hindernisse für den Start des Projekts geschaffen. Dennoch kann sie rechtlich nicht gestoppt werden. Und selbst wenn sie so interpretiert werden könnte, ist diese Richtlinie erst in Kraft getreten, als das NSP2 fast fertig war. Sie wird also unrechtmäßig rückwirkend angewandt. Dies verstößt gegen den Investitionsschutz, den freien internationalen Handel und die Rechtssicherheit im Allgemeinen», betonte er.

Nach Ansicht des deutschen Abgeordneten werden die Argumente gegen die Pipeline in der Absicht vorgebracht, das Projekt zu verhindern. Wie Kotre feststellte, will insbesondere der Grünen-Politiker, Vizekanzler und Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, das Projekt mit allen Mitteln zu Fall bringen.