Deutschland müsse den Betreibern von Nord Stream 2 auch keine Entschädigung bezahlen, wenn die Pipeline keine Lizenz bekommen sollte, erklärte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Bei Wiederaufnahme des derzeit ausgesetzten Zertifizierungsverfahrens werde die Bundesnetzagentur entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben seien.
«Und wenn das nicht der Fall ist, dann sind auch keine Entschädigungen fällig.»
Das Projekt Nord Stream 2 umfasst den Bau von zwei Strängen der Pipeline mit einer Gesamtkapazität von 55 Milliarden Kubikmetern Gas pro Jahr. Die beiden Stränge sind nun einsatzbereit, doch die für ihre Inbetriebnahme erforderliche Genehmigung der Bundesnetzagentur steht weiterhin aus.