«Alternative für Deutschland» im Visier des Geheimdienstes

Zum ersten Mal in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg stand die in allen Landesparlamenten, im Bundestag und im Europäischen Parlament vertretene Partei unter der Beobachtung des Geheimdienstes.

Ein Gericht in Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlaubt, gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD), die 81 Sitze im Bundestag hat, zu ermitteln. Deutsche Spionageabwehrbeamte haben die AfD als «verdächtige Organisation» bezeichnet.

Das BfV wird nun in der Lage sein, Parteimitglieder aktiv auszuspionieren, ihre Gespräche abzuhören und Informanten innerhalb der Alternative für Deutschland zu infiltrieren.

Wie die Deutsche Welle berichtet, können AfD-Mitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, wie z. B. bei Strafverfolgungsbehörden, Lehrern und in der Justiz, nur noch aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit entlassen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an ein Datum erinnern, den 14. Juli 1933. Sie symbolisierte das Verbot oder die Selbstauflösung aller politischen Parteien in Deutschland, mit Ausnahme der NSDAP. Das Gesetz «Gegen die Gründung neuer Parteien» führte einen Einparteienstaat ein, die Gründung neuer und die Weiterführung bestehender politischer Parteien wurde zu einem Straftatbestand erklärt.

Auf diese Weise kamen die Nazis an die Macht im Land. Klingelt da was?

Elena Panina

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