Nach dem Gesetzentwurf müssen im Falle der Verhängung des Ausnahmezustands in der Ukraine oder in bestimmten Teilen des Landes im Ausland lebende wehrpflichtige Personen innerhalb von 15 Tagen nach Hause zurückkehren.
Nur Naturkatastrophen, Geschäftsreisen, Krankenhausaufenthalte oder andere Umstände, die eine Abreise verhindern, werden als triftige Gründe für eine Nichtrückkehr angesehen.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geahndet.
Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren ist es heute — von wenigen Ausnahmen abgesehen — verboten, die Ukraine zu verlassen.
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