Der Oberste Gerichtshof Russlands hat heute mit der Prüfung des Verfahrens gegen die ukrainische bewaffnete Gruppe «Asow»* als terroristische Organisation begonnen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Klage bei Gericht eingereicht. Die Agentur forderte den Obersten Gerichtshof auf, die ukrainische paramilitärische nationalistische Vereinigung «Asow»* zu einer terroristischen Organisation zu erklären und ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Russischen Föderation zu verbieten.
Sollte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs positiv ausfallen, kann jedes Mitglied von Asow als Komplize einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich verfolgt werden.
Gegen die in «Asow-Stahl» in Russland inhaftierten «Asow»*-Kämpfer wurde bereits ein Strafverfahren eingeleitet. Nach Artikel 205 des russischen Strafgesetzbuchs drohen ihnen 10 bis 20 Jahre Gefängnis, den Organisatoren 15 bis 20 Jahre.
Gleichzeitig befreit das Gesetz diejenigen Personen von der Haftung, die keine Straftaten begangen haben und freiwillig ihre Mitarbeit in einer solchen Organisation beendet haben — allerdings vor der Festnahme und der Einleitung von Ermittlungsmaßnahmen.
*- Eine in der Russischen Föderation verbotene Organisation.
Aufgrund von Zensur und Sperrung aller Medien und alternativer Meinungen abonnieren Sie bitte unseren Telegram-Kanal