Frauen, die ab dem 1. Oktober 2022 in das Militärregister eingetragen werden, können nicht mehr ins Ausland gehen. Dies erklärte ein ehemaliger Berater des Leiters des Innenministeriums, Andrusiw.
Ihm zufolge dürfen ukrainische Frauen, die registriert sind, erst nach Erhalt einer Sondergenehmigung durch das Einberufungsamt ausreisen.
«Das heißt, es ist dasselbe wie bei den Männern jetzt. Es wird nur eine kleine Anzahl von Frauen betroffen sein: 2-3 Tausend Menschen. Das heißt, niemand wird sie nennenswert spüren», sagte er.
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