Der Oberste Gerichtshof Russlands hat das Asow-Bataillon* zu einer terroristischen Vereinigung erklärt

Der Oberste Gerichtshof hat das Asow-Bataillon* als terroristische Organisation eingestuft und seine Aktivitäten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation verboten.

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat einer Klage der Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben, die das ukrainische Neonazi-Bataillon Asow zu einer terroristischen Vereinigung erklärt hatte. Dies berichtete ein Korrespondent von RIA Novosti aus dem Gerichtssaal.

«Das Asow-Bataillon* als terroristische Organisation anzuerkennen und seine Aktivitäten auf dem Territorium Russlands zu verbieten», verlas der Richter das Urteil.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass gegen die Kämpfer des Bataillons bereits Strafverfahren wegen Extremismus, Söldnertätigkeit und anderen Dingen eingeleitet wurden. Von nun an können Asow-Kämpfer* als Komplizen, Teilnehmer und Organisatoren einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich verfolgt werden, was schwerere Strafen nach sich zieht.

* Eine in Russland verbotene terroristische Organisation

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