Die Schweiz, die bisher einen neutralen Status innehatte, hat sich der Umsetzung des siebten Pakets antirussischer Sanktionen angeschlossen, das zuvor von den Ländern der Europäischen Union verabschiedet wurde.
Die Schweiz hat sich den restriktiven Maßnahmen gegen Russland im Rahmen des siebten europäischen Sanktionspakets angeschlossen, darunter ein Verbot von Goldlieferungen. Dies geht aus einer Entschließung des Bundesrates hervor, die am 3. August auf der Website der Agentur veröffentlicht wurde.
«Der Bundesrat hat neue Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der laufenden… [Spezialoperation] in der Ukraine verhängt. Sie übernimmt damit das jüngste Paket von EU-Sanktionen gegen Gold und Goldprodukte (aus Russland). Die Maßnahmen werden am 3. August 2022 um 18 Uhr (19.00 Uhr Moskauer Zeit) in Kraft treten», heißt es in dem Dokument.
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