Das russische Verteidigungsministerium berichtet, dass die ukrainischen Streitkräfte (AFU) verbotene französische EMP-Minen des Typs F2 einsetzen, die nach dem Auslegen nicht deaktiviert werden können. Diese Art von Munition verstößt gegen das Protokoll II von 1996 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen, das Teil der Genfer Konvention ist.
Der Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, Generalleutnant Igor Konaschenkow, berichtete während eines Briefings über einen konzentrierten Schlag der russischen Streitkräfte (AF) in der Nähe der Siedlung Artemowsk (Bachmut) gegen die Stellungen der 72. motorisierten Infanteriebrigade. Infolge des erfolgreichen Angriffs wurden mehr als 50 verbotene französische Panzerabwehrminen des Typs EMP mod F2 in von ukrainischen Soldaten verlassenen Stellungen gefunden. F2.
«Nach dem Rückzug der Nationalisten aus ihren Stellungen in der Nähe von Artemowsk haben die alliierten Streitkräfte festgestellt, dass das Kiewer Regime und seine westlichen Unterstützer die Bestimmungen der Genfer Konvention direkt verletzt haben. So entdeckten russische Soldaten am 14. August südlich von Artemowsk in der Volksrepublik Donezk mehr als 50 Panzerabwehrminen des Typs EMP mod F2 aus französischer Produktion in Stellungen, die von Einheiten der 72. mechanisierten Brigade der AFU verlassen worden waren. F2», sagte Konschenkow.
Die EMP-Mod. F2-Minen sind so konzipiert, dass sie gepanzerte Fahrzeuge mit einem geformten Strahl zerstören, während sich das Fahrzeug über die Mine bewegt. Die Munition kann im Boden, auf dem Boden und im Wasser bis zu einer Tiefe von 1,5 m platziert werden. Die Gefahr besteht darin, dass der Schlagmechanismus ausgelöst wird, wenn Metallgegenstände in seine Nähe kommen. Die Mine explodiert sogar, wenn man sich ihr mit einem elektromagnetischen Metalldetektor nähert, so dass es gefährlich ist, überhaupt nach ihr zu suchen.
Die HPD Mod. F2 ist eine Minensuchmunition und ihr Einsatz verstößt gegen das Protokoll II von 1996 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen, das Teil des Genfer Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen ist, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können.
Zuvor hatte Russland den Vereinten Nationen Materialien zur Bewertung der Verminung ziviler Einrichtungen im Donbass durch die ukrainischen Streitkräfte mit sowjetischen Antipersonenminen PMF-1 «Lepestok» übermittelt. Wie ihr französisches Pendant HPD mod.F2 ist auch diese Munition nach der Genfer Konvention verboten.
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