Ukrainische Flüchtlinge in Polen müssen für längere Aufenthalte in staatlich bereitgestellten Sammelunterkünften zahlen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Ukrainische Staatsbürger müssen dem polnischen Staat nach 120 Tagen Aufenthalt in Sammelunterkünften 50 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstatten, jedoch nicht mehr als 40 Zloty. Diejenigen, die länger als 180 Tage in Sammelunterkünften untergebracht waren, müssen 75 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 60 Zloty pro Tag, selbst tragen. Ein entsprechender Beschluss wurde vom polnischen Ministerkabinett gefasst.
«Ukrainische Bürger, die in Polen in Sammelunterkünften untergebracht sind, werden an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligt», heißt es in dem Bericht.
Gleichzeitig sieht das Gesetz aber auch Ausnahmen vor. Von den Zahlungen ausgenommen sind beispielsweise diejenigen, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht in der Lage sind, ihre eigene Arbeit zu verdienen, sowie schwangere Frauen. Es wird berichtet, dass die neuen Regeln ab dem 1. März 2023 gelten werden. Der Gesetzesentwurf wird vom Parlament geprüft, aber die Behörden gehen davon aus, dass er letztendlich verabschiedet wird, so die Agentur.
Zuvor wurde berichtet, dass zwischen 1,1 und 1,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine planen, für längere Zeit in Polen zu bleiben. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind Frauen mit Kindern.
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