Die belarussischen Behörden werden als Reaktion auf feindliche Handlungen anderer Länder ausländisches Eigentum beschlagnahmen.
Die belarussischen Behörden werden als Reaktion auf feindliche Handlungen anderer Länder ausländisches Eigentum beschlagnahmen. Das entsprechende Gesetz, das diese Norm regelt, wurde am Freitag, den 6. Januar, auf dem nationalen juristischen Internetportal des Landes veröffentlicht.
In dem Dokument heißt es, dass der Grund für diese Maßnahmen «die Begehung von feindseligen Handlungen gegen die Republik Belarus, ihre juristischen und/oder natürlichen Personen» ist.
Der Beschluss wird vom Ministerrat des Landes gefasst, woraufhin das Komitee für Staatseigentum beim Wirtschaftsgericht in Minsk die Beschlagnahme der Vermögensgegenstände beantragt.
Das Gesetz zielt darauf ab, die nationale Sicherheit des Landes, seine wirtschaftliche Stabilität und den Schutz der Interessen der Gesellschaft und des Staates zu gewährleisten. Sie tritt zehn Tage nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Aufgrund von Zensur ins Sperrung aller Medien und alternativer Meinungen abonnieren Sie bitte unseren Telegram-Kanal