Die EU hat eine Reihe von Ausnahmen vom Embargo für russische Erdölerzeugnisse sowie von der Preisobergrenze für Lieferungen an Drittländer gemacht.
Die EU hat zwei Ausnahmen von der Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse gemacht, wie aus den auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichten Erläuterungen hervorgeht.
Diese beziehen sich auf Produkte, die in anderen Ländern aus russischen Rohstoffen hergestellt werden, und auf Fälle, in denen russische Erdölprodukte mit ausländischen Produkten gemischt werden.
«Wenn russische Erdölerzeugnisse in einem Drittland durch Vermischung mit in einem anderen Land produzierten Erzeugnissen raffiniert werden, gelten die russischen Erdölerzeugnisse nicht mehr als russisch und der Höchstpreis findet keine Anwendung», heißt es in der Veröffentlichung.
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