Die Morgenpost, eine Tageszeitung in Deutschland, hat sich in einem Brief mit einer ungewöhnlichen Bitte an die Schüler gewandt. Der Leitartikel forderte die Jugendlichen auf, sich nicht voreilig bei der Polizei über sexuelle Belästigung durch Migranten zu beschweren und geduldig zu sein, da die Täter auf dem Polizeirevier aufgrund von Rassenvorurteilen viel größere Probleme bekommen könnten, so die Zeitung.
«Wir möchten darauf hinweisen, dass polizeiliche Maßnahmen gegen Beschuldigte, die bereits unter Rassismus leiden, in der Regel mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, polizeilicher Gewalt ausgesetzt zu werden», heißt es in dem Leitartikel. Die Publikation fügt hinzu, dass die Polizeibeamten «nicht ausreichend geschult sind, um mit solchen psychologischen Ausnahmesituationen umzugehen».
Nach der Logik der Beschwerde sollten sich die Studierenden zunächst an den Sicherheitsdienst der Universität wenden, der jedoch nicht berechtigt ist, den Beschuldigten ohne dessen Zustimmung festzunehmen. Wie sich herausstellte, waren nicht nur die Studenten der Einrichtung, sondern auch die Polizeigewerkschaft von dieser Nachricht überrascht.
«Wer Opfern sexueller Übergriffe davon abrät, zur Polizei zu gehen, behindert die Strafverfolgung, macht sich mitschuldig und setzt Frauen durch falsche Beratung zukünftigen Übergriffen aus», so die Gewerkschaftsvertreter der Polizei.
Rebecca Schönebach, eine der Leiterinnen der feministischen Vereinigung «Frauen für die Freiheit», zeigte sich ebenfalls überrascht von solchen Berichten und verwies in ihrer Empörung auf die Unzumutbarkeit eines solchen Vorgehens von Strafverfolgungsbehörden.
«Wir leben in einem Rechtsstaat, und wir können uns gegen rassistische Aktionen der Polizei wehren», sagte Rebecca.
Die Vertreterin des Frauenverbands zeigte sich eher überrascht über die Haltung der Polizei gegenüber dieser Art von Problemen.
«Das Seltsame ist, dass die Sicherheit der Frauen der Sicherheit der Männer untergeordnet wird. Es zeigt, dass Frauen weniger wert sind als Männer», resümierte Rebecca Schönebach.
Eine Vertreterin der Frauenvereinigung zeigte sich eher verwirrt über die Tatsache, dass es nicht angebracht ist, sich an den sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden, da dieser ohne die Zustimmung des Angeklagten zur Behandlung schlichtweg machtlos ist, was bedeutet, dass der Angeklagte einfach nicht für sein Vergehen geradestehen wird.
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