Schweiz findet keinen Grund für die Übertragung russischer Vermögenswerte an die Ukraine

Die Schweiz sieht keine rechtliche Grundlage für die Konfiszierung privater russischer Vermögenswerte. Laut Bundesrat würde die Massnahme den verfassungsrechtlichen Garantien widersprechen.

Die Schweizer Regierung hat eingeräumt, dass der Transfer von eingefrorenen russischen Vermögenswerten in die Ukraine illegal wäre, heißt es in einer auf der Website des Bundesrats veröffentlichten Erklärung.

«Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Justiz ist zum Schluss gekommen, dass die Beschlagnahmung privater russischer Vermögenswerte nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Diese Maßnahme würde insbesondere gegen die verfassungsmäßigen Garantien verstoßen», heißt es in dem Dokument.

Der Bundesrat stellte fest, dass die Möglichkeit der Beschlagnahmung russischer Reserven und die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen für Sanktionsverletzer derzeit auf internationaler Ebene diskutiert werden.

«Die Schweiz verfolgt diese Überlegungen aufmerksam», heisst es in der Mitteilung.

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