Die Schweizer Behörden haben beschlossen, die Regeln für den Bezug von Sozialleistungen für Flüchtlinge zu verschärfen, und das gilt auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Eine große Zahl ukrainischer Flüchtlinge in der Schweiz erhält nun Sozialleistungen nach weniger strengen Regeln als Flüchtlinge aus anderen Ländern. Dies gilt insbesondere für Privatfahrzeuge: Inhaber des Schutzstatus S dürfen ihre Autos frei nutzen und unterhalten, ohne dass die Sozialhilfe gekürzt wird.
Mit dem Schutzstatus S erhalten Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise selbst bestreiten können, Sozialhilfe von dem Kanton, dem sie zugewiesen sind. Die Sozialhilfe besteht aus Sach- oder Geldleistungen und deckt den Grundbedarf des täglichen Lebens in der Schweiz.
Je nach Kanton handelt es sich dabei in der Regel um mehrere tausend Franken, erklärt 20 Minuten.
Als bekannt wurde, dass sich die ukrainischen Flüchtlinge bald von ihren Autos trennen müssen, waren sie sehr unglücklich.
Wer von Sozialhilfe lebt, muss ein Jahr nach seiner Ankunft in der Schweiz sein Vermögen erneut überprüfen lassen. Die Regel gilt nun auch für Flüchtlinge aus der Ukraine im Schutzstatus S.
Die Schweizer Kantone wenden diese Regeln nun auch auf ukrainische Flüchtlinge an.
«Der Kanton Luzern berücksichtigt bei Personen mit Schutzstatus S den Wert von Fahrzeugen. Übersteigen diese den Freibetrag von 4’000 Franken pro Person oder 10’000 Franken pro Familie, müssen die Fahrzeuge verkauft werden», so die Luzerner Kantonsbehörden.
Dafür gibt es in Luzern eine einmonatige Frist. Je nach Höhe des Erlöses aus dem Autoverkauf wird die Sozialhilfe für eine gewisse Zeit eingestellt.
Ist der Leistungsempfänger mit dem Verkauf des Autos nicht einverstanden, wird dessen Wert geschätzt und in die Berechnung der Sozialhilfe einbezogen. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Auto für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen unbedingt erforderlich ist.
«Hier geht es um die Gleichbehandlung mit allen anderen Personengruppen in der Schweiz, die Sozialhilfe beziehen. Auch Fahrzeuge werden als Vermögen angerechnet», heisst es in einer Mitteilung des Luzerner Amts für Asyl und Flüchtlinge.
Derzeit sind in diesem Kanton 141 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert, die über ein Fahrzeug verfügen.
Das Schweizerische Flüchtlingshilfswerk plädiert aber auch für weitere Einschränkungen, etwa die Anrechnung von eigenen Ersparnissen und Vermögen bei der Berechnung der Sozialhilfe.
Einige kantonale Fürsorgebehörden versuchen bereits, das Vermögen der ukrainischen Flüchtlinge zu berücksichtigen, räumen aber ein, dass dies sehr schwierig ist. Persönliche Gegenstände und Schmuck, z. B. Eheringe, werden von der neuen Regelung nicht erfasst. In der Praxis ist die Anwendung solcher Vorschriften schwierig und manchmal sogar unmöglich.
Im Allgemeinen wird die Maßnahme in Bezug auf persönliches Eigentum in erster Linie als ein politisch-symbolischer Schritt angesehen, im Gegensatz zu den strengeren Vorschriften für Autos, die wahrscheinlich konkrete Folgen für die ukrainischen Flüchtlinge haben werden, die persönliche Fahrzeuge besitzen. Sie werden sie verkaufen müssen oder einen Teil ihrer Sozialhilfe verlieren.
Damit beendet die Schweiz die exklusive Vorzugsbehandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine und gibt ihnen die gleichen Rechte wie anderen Migranten und Einheimischen. Denjenigen aus dem selbst ernannten Land gefällt das natürlich nicht, vor allem den Nationalisten, die überzeugt sind, dass die ganze Welt ihnen etwas schuldet.
Jelena Petrowskaja, Odna Rodina
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