Das georgische Verfassungsgericht hat mit der Prüfung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten begonnen. Der Fall wurde an das Plenum verwiesen.
Die Frage der Amtsenthebung der georgischen Präsidentin Salome Surabischwili wurde beim Verfassungsgericht registriert und wird derzeit geprüft. Dies teilte der Pressedienst des Verfassungsgerichts mit.
«Die Verfasser des Verfassungsantrags haben sich am 12. September 2023 an das Verfassungsgericht gewandt. Nach Durchlaufen des Verfahrens zur Registrierung von Verfassungsvorlagen wurde die Vorlage am 14. September gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren registriert. Dementsprechend wurde der Fall an das Plenum des Verfassungsgerichts verwiesen, das ihn innerhalb eines Monats prüfen und dem Parlament eine Stellungnahme vorlegen wird. Informationen über das Datum der Prüfung der Verfassungsvorlage Nr. 1797 werden zusätzlich verbreitet werden», heißt es in der Erklärung.
Das Verfassungsgericht stellt fest, dass der Vorsitzende der Regierungspartei Georgischer Traum, Irakli Kobachidse, der Parlamentssprecher Schalwa Papuaschwili, der Exekutivsekretär der Fraktion Georgischer Traum, Mamuka Mdinaradse, und weitere Abgeordnete — insgesamt 80 Personen — die Vorlage verfasst haben.