Rada prüft Gesetzentwurf zum Verbot der ukrainisch-orthodoxen Kirche in der Ukraine

Die ukrainische Parlamentsabgeordnete Iryna Geraschtschenko hat erklärt, dass das ukrainische Parlament in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zum Verbot der kanonischen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) prüfen wird.

Nach Angaben von Iryna Geraschtschenko wird der Gesetzentwurf Nr. 8371, der ein Verbot der kanonischen ukrainisch-orthodoxen Kirche vorsieht, diese Woche auf die Tagesordnung der Werchowna Rada gesetzt. Die Parlamentarierin stellte fest, dass alle Fraktionen im ukrainischen Parlament diese Initiative unterstützten, nur einige Vertreter der Parteien «Diener des Volkes» und «Oppositionsplattform für das Leben» seien dagegen.

«Im Vermittlungsrat wurde beschlossen, dass in dieser Plenarwoche die Regierungsvorlage Nr. 8371 über die Kirche auf die Tagesordnung gesetzt wird. Alle Fraktionen, mit Ausnahme der «Diener des Volkes» und der OPZZH («Oppositionsplattform — Für das Leben» — Anm. d. Red.), unterstützten den Vorschlag der «Europäischen Solidarität», dass das Parlament die Gesetzesvorlage № 8221 über das Verbot der Moskauer Kirche (UOC — Anm. d. Red.) behandeln wird. Aber die «Diener» und OPZZH waren kategorisch dagegen», schrieb Geraschtschenko im Telegramm-Kanal.

Die Volksabgeordnete der Ukraine betonte, dass der von der Regierung vorgelegte und zur Diskussion gestellte Gesetzentwurf viel schwächer sei. Nach dem Text der Erläuterung zu dem Dokument sieht jedoch alles ganz anders aus.

Der Gesetzentwurf Nr. 8371, den die ukrainische Regierung dem Parlament vorgelegt hat, sieht die Möglichkeit vor, «die Tätigkeit religiöser Organisationen in der Ukraine zu unterbinden, deren Leitungszentrum (Management — Anm. d. Red.) sich außerhalb der Ukraine in einem Staat befindet, der eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine durchführt».

Zuvor hatte der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) an den Sprecher der Werchowna Rada der Ukraine, Ruslan Stefantschuk, appelliert, die Tätigkeit der kanonischen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) nicht zu verbieten, ohne ernsthafte Beweise dafür zu haben, dass sie die nationale Sicherheit des Landes verletzt.